Qualitätssicherung

Für die Ausführung der Fortpflanzungsmedizin ist die Zertifizierung obligatorisch

Das Schweizerische Gesetz über Fortpflanzungsmedizin schreibt vor, dass IVF/ICSI- Behandlungen nur durch Ärzte mit dem FMH-Titel Gynäkologie und Geburts-hilfe und der Zusatzausbildung Reproduk-tionsmedizin und gynäkologische Endo-krinologie ausgeführt werden dürfen.

Als Mitglied der FIVNAT-CH (Nationales IVF-Register) und der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin SGRM  unterstehen sowohl ich wie auch das Labor mit dem Biologenteam (OVA-IVF) dem Schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetz. 

Die Daten aller freiwillig teilnehmenden IVF-Zentren in der Schweiz werden vom FIVNAT-Register in anonymisierter Form erfasst und ausgewertet. Jährlich finden strenge Kontrollen durch einen externen Auditor statt, der die IVF/ICSI-Behandlungen mit den an die FIVNAT abgegebenen Zahlen überprüft.